Bundesrat Alain Berset trifft die Kulturbranche
Die nationalen Kulturverbände haben sich auf Einladung des GS-EDI zum vierten Mal mit Bundesrat Alain Berset getroffen. Mit dabei waren auch Vertreter der Kantone und Städte. Im Mittelpunkt standen die nach wie vor elementaren Auswirkungen der Pandemie für Kulturschaffende, Kulturunternehmen sowie Kulturvereine im Amateurbereich. Die Kulturbranche betonte die Wichtigkeit der Verlängerung der bewährten Entschädigungs- und Unterstützungsmassnahmen.
Die Taskforce Culture teilt die Einschätzung des Bundesrates (Botschaftsentwurf von Ende September 2021), dass die Instrumente zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen im Kulturbereich im kommenden Jahr beibehalten werden müssen. Die aktuellen Erfahrungswerte zeigen, dass der Kultursektor noch viel länger als bis Ende 2021 mit coronabedingten Einbussen zu kämpfen haben wird: Mehrkosten durch Mehraufwand (Kontrollen, Sicherheitskonzepte), deutlich geringeres Publikumsaufkommen (und damit Mindereinnahmen resp. anhaltende Umsatzeinbussen bei Ticketverkäufen, aber auch bei Gastronomieangeboten), internationale Reisebeschränkungen, Planungsunsicherheit sowie nach wie vor verminderte Verdienstmöglichkeiten für viele Kulturschaffende (fehlende Engagements, Produktionsstau).
Mini-Margen, keine Reserven, keine Darlehen
Eine Verlängerung der bewährten und wirksamen Entschädigungs- und Unterstützungsmassnahmen im Covid-19-Gesetz ist deshalb dringend notwendig. Gleichzeitig erfüllt es die Kulturverbände mit grosser Sorge, dass gemäss Botschaftstext nicht ausgeschlossen wird, allfällige Anpassungen am System der A- Fonds-perdu-Beiträge «aufgrund der Praxiserfahrungen» vorzunehmen. Das könnte u.a. implizieren, künftig nur noch Darlehen zu sprechen, was mit Blick auf die speziellen Bedingungen in der Kultur keinen Sinn ergibt und von der Kulturbranche daher in aller Deutlichkeit abgelehnt wird: Die meisten Kul- turunternehmen und Kulturschaffende können bereits in normalen Zeiten aufgrund branchentypischer “Mini-Margen” höchstens kostendeckend arbeiten. Sie haben keine Reserven und erwirtschaften trotz unterdurchschnittlicher Löhne selten Gewinn. Darum könnten Darlehen praktisch nie zurückgezahlt werden.
Entschädigungsmassnahmen bis 2022 als Ausgleich für die massiven Eingriffe
Dass die kulturelle Vielfalt bisher weitgehend erhalten geblieben ist, beruht auf einem Zusammenspiel zweier Hauptfaktoren: dem Willen der Akteurinnen und Akteure im Kultursektor, allen Widrigkeiten zum Trotz das kulturelle Angebot wenn immer möglich aufrecht zu erhalten, sowie den Entschädigungs- und Unterstützungsmassnahmen durch Bund und Kantone. Die wirksamen Entschädigungsmassnahmen sind deshalb unbedingt in der bewährten Form bis Ende 2022 aufrecht zu erhalten.
Sollte der Normalbetrieb in der Kultur wider Erwarten schneller eintreffen, würden auch entsprechend weniger Gesuche eingehen bzw. gutgeheissen. Eine Verlängerung der Entschädigungsmassnahmen ist also lediglich eine dringend benötigte finanzielle Absicherung, die dem Kultursektor das nötige Ver- trauen in die Zukunft gibt. Die Kulturbranche braucht zwingend Stabilität in einer für sie immer noch äusserst instabilen Situation.
Unbestritten ist, dass die Weiterführung der Entschädigungs- und Unterstützungsmassnahmen ihren Preis hat. Andererseits ist auch die vorschnelle Beendigung dieser Massnahmen nicht günstiger zu haben, weil dadurch die Kosten lediglich auf andere Stellen verlagert würden (z.B. Sozialhilfe statt Not- hilfe von Suisseculture Sociale). In einer Kostenrechnung müssen aber auch der Know-how-Verlust und die erhöhte Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Anliegen des Kultursektors für die kommenden Monate
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Oberste Priorität hat die Verlängerung der bewährten kulturspezifischen Entschädigungs- und Unterstützungsmassnahmen gemäss Art. 11 Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 (A-Fonds-perdu- Ausfallentschädigungen, Beiträge an Transformationsprojekte, Nothilfe für Kulturschaffende, Finanzhilfen für Vereine der Laienkultur).
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Es braucht weiterhin Kurzarbeitsentschädigungen auch für befristete Arbeitsverhältnisse oder Mitarbeitende auf Abruf (mit 100% Entschädigung für tiefe Einkommen). Diese Arbeitsformen sind typisch im Kulturbereich.
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Die Idee, dass die Corona-Erwerbsausfallentschädigung ab nächstem Jahr nur noch für diejenigen verfügbar sein soll, die ihre Erwerbsarbeit komplett aufgrund behördlicher Massnahmen unterbrechen müssen, ist unbedingt zu verwerfen. Auch bei massgeblich eingeschränkter Erwerbstätigkeit muss weiterhin Anspruch auf Taggelder bestehen bleiben.
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Der Schutzschirm für Publikumsanlässe ist bis Ende 2022 zu verlängern. Bei einem Planungsvor- lauf von 6 bis 9 Monaten für grosse Anlässe ist dieses Instrument der Risikoabsicherung – insbe- sondere mit Blick auf die grossen Sommerfestivals 2022 – entscheidend.
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Auch Vereinen im Bereich der Amateurkultur soll der Zugang zu Beiträgen an Transformationsprojekte ermöglicht werden.