Kulturbotschaft 2025–2028: Informations- und Austauschtreffen in Bern
Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 21. November 2022
Heute fand in Bern auf Einladung des Bundesamts für Kultur BAK ein Informations- und Austauschtreffen zur kommenden Kulturbotschaft statt, in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset und der Direktorin des BAK, Carine Bachmann. Die Kulturverbände konnten sich über die zentralen Handlungsfelder der Kulturpolitik für die Jahre 2025–2028 informieren und austauschen. Die Taskforce Culture begrüsst den Einbezug der Kulturverbände, der zum ersten Mal in dieser Form stattfand.
Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes jeweils für eine Periode von vier Jahren fest. Sie beinhaltet die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierungsrahmen sämtlicher Förderbereiche des Bundes.
Beim heutigen Treffen ging es um die kulturpolitischen Schwerpunkte des Bundes für die Jahre 2025– 2028, verdichtet zu folgenden sechs Handlungsfeldern: Kultur und digitale Transformation, Kultur und nachhaltige Entwicklung, Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis, Aktualisierung des Kulturfördersystems, Kultur als Arbeitswelt sowie Gouvernanz im Kulturbereich. Die Taskforce Culture unterstützt die definierten Handlungsfelder und begrüsst den konstruktiven Austausch. Die Handlungsfelder machen zudem einmal mehr deutlich, mit welch grossen Herausforderungen der Schweizer Kultursektor in den kommenden Jahren konfrontiert sein wird.
Im Mai 2023 wird die Vernehmlassungsvorlage der Kulturbotschaft 2025–2028 vorliegen mit konkreten Massnahmen in den verschiedenen Förderbereichen. Erst dann wird bekannt, welche finanziellen Mittel für die nationale Kulturförderung 2025–2028 zur Verfügung gestellt werden sollen. Alle interessierten
Personen und Organisationen können sich dann im Rahmen der Vernehmlassung äussern.
Bereits jetzt ist für die Taskforce Culture klar: Angesichts der Herausforderungen, die der Kultursektor zu meistern hat und unter Berücksichtigung der Inflation, ist eine Erhöhung des Kulturbudgets unumgänglich. Ausserdem werden gesetzliche Anpassungen zur sozialen Absicherung nötig sein, die nicht nur den Kulturbereich, sondern alle “prekären” Arbeitsformen betreffen, also befristet Angestellte, mehrfach Beschäftigte, teilweise Selbstständigerwerbende oder auch arbeitgeberähnliche Personen. Hier besteht branchenübergreifend Handlungsbedarf.