Urheberrechtsrevision von 2019
Zusammenfassung der parlamentarischen Debatte in den eidgenössischen Räten 2018/19 um die Teilrevison des Urheberrechtsgesetzes
Grundlage, der am 22. November 2017 mit der Botschaft des Bundesrates eröffneten Teilrevision des Urheberechtsgesetzes (URG), bildete ein Kompromiss der AGUR 12/II, der nach über fünfjährigen Verhandlungen geschlossen wurde. Die AGUR 12/II wurde, nach einer ersten gescheiterten Runde der AGUR 12, von Bundesrätin Sommaruga einberufen und setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller vom URG betroffenen Interessengruppen zusammen. Das erklärte Ziel von Bundesrätin Sommaruga war, über einen Kompromiss der Interessensgruppen dem Parlament eine Mehrheitsfähige Vorlage für die Anpassung des URG an die neunen technologischen Entwicklungen unterbreiten zu können. Seitens der Urheberinnen und Urheber mussten vor Allem die Vertreterinnen der Literatur, die visuellen Künste und der Journalistinnen und Journalisten schmerzhaften Verzicht üben und Eingeständnisse machen.
So wurden Forderung der Kulturschaffenden nach neuen Vergütungsformen nicht berücksichtigt. Weiterhin würden die Einkommenseinbussen der Künstlerinnen und Künstler in den elektronischen Medien entschädigungslos bleiben. Konsumentinnen und Konsumenten würden sich im Internet weitgehend gratis bedienen können, zum Beispiel über Onlineplattformen, über welche sich Werke der Literatur und Kunst massenhaft und ohne Regelung von Urheberrechten nutzen lassen, und Milliarden damit verdient werden, ohne dass die Kulturschaffenden einen Rappen davon sehen.
Eine massvolle Entschädigung an Autorinnen und Autoren für das Verleihen von Büchern liess sich ebenso wenig durchsetzen wie das seit langem geforderte Folgerecht für die bildende Kunst und eine nicht abtretbare Vergütung für journalistische Werke und Leistungen.
Die Vorlage des Bundesrates beschränkte sich dann auch auf den Kompromiss der AGUR12/II:
- Gegen die Internetpiraterie wurden einige Massnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Rechts beantragt. Die strafrechtliche Verfolgung von illegalen Anbietern im grossen Stil sollte erleichtert werden. Im Gegenzug sollten weniger schwerwiegende Eingriffe in die Urheberrechte ungeahndet oder sogar erlaubt bleiben.
- Archive und Vermittlungsinstitutionen sollten neue Möglichkeiten erhalten, Werke im Internet zugänglich zu machen oder zu präsentieren: Werke, deren Autorinnen und Autoren unbekannt sind, sollten online publiziert werden dürfen, und die Veröffentlichung von Sammlungen in Internetverzeichnissen mit Bildern und Textauszügen sollten erlaubt werden.
- Urheber und Interpretinnen sollten für Online-Nutzungen audiovisueller Werke (Video on Demand) über Ihre Verwertungsgesellschafen eine Vergütung erhalten
- Es sollte ein Lichtbildschutz eingeführt werden.
- Zudem wurde die Genehmigung zweier internationaler Verträge beantragt, die unbestritten waren.
Diese paar Verbesserungen für die Urheberinnen und Interpreten galt es zu verteidigen und so unterstützte Suisseculture die Vorlage im Sinne des Kompromisses.
Wie absehbar, zeichnete sich sehr schnell ab, dass sich nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der AGUR12/II an die dort geschlossenen Kompromisse halten würden. Schon in der Kommission des Erstrates - der Rechtskommission des Nationalrates - wurden Anträge eingereicht, die den Kompromiss zunichte gemacht hätten. Die Bibliotheken wollten eine vergütungsfreie Verleihung von Werken erlangen, die Hotellerie eine vergütungsfreie Fernseh- und Radioübertragung in Hotelzimmern und die Universitäten eine Wissenschaftsschranke. Auch erfolgten Vorstösse zur Einschränkung des Replay-TV und es zeichneten sich Angriffe auf den Lichtbildschutz und die Video-on-demand Entschädigung ab. Folgerichtig wurden in den Kommissionen, im Sinne der Besserstellung der Urheberinnen und Urheber, Vorstösse zu Gunsten der nicht abtretbaren Vergütung journalistischer Werke und Leistungen und in weiteren Verhandlungsschritten für ein Verleihrecht für literarische Werke eingereicht.
Link zu den Fahnen der Kommissionsanträge im Verlauf der Debatte in National und Ständerat
Link zu weiteren Anträgen aus National- und Ständerat
In zahlreichen schriftlichen und persönlichen Interventionen bei Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie an die neu zuständige Bundesrätin Keller-Sutter und Vorstellungen in Kommissionen und Fraktionen verteidigte Suisseculture zusammen mit den Mitgliedsorganisationen die Anliegen der Urheber und Interpretinnen, immer wieder auf den Kompromiss aller Interessensgruppen hinweisend.
Diese Taktik erwies sich schlussendlich als erfolgreich. Sämtliche Anträge, welche dem Kompromiss widersprachen, wurden abgelehnt. Die Vorlage wurde so verbschiedet wie der Bundesrat beantragt hatte.
Link zur gesamten Debatte in National und Ständerat