Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Der Bundesrat hat heute entschieden, die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz zu ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vorzunehmen. Neben der Gesetzgebung sollen auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet werden. Die Regulierung im Bereich KI soll sich an drei Zielen orientieren: der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI.

Suisseculture stellt fest, dass die Kulturschaffenden aufgrund des bundesrätlichen Beschlusses keine adäquate Antwort zum Umgang mit ihren Werken und zum Schutz derselben erhalten. Im digitalen Bereich sind künstlerische Werke auch weiterhin den Tech-Unternehmen ausgeliefert. 
Suisseculture unterstützt die Notwendigkeit der Regulierung von KI-Systemen und hält mit der Ratifizierung der Konvention des Europarats Anpassungen des Urheberrechts für notwendig. Der Schutz des geistigen Eigentums im Falle der künstlichen Intelligenz wirft urheberrechtliche Fragen auf, die zu klären sind.
Zahlreiche Verwertungsgesellschaften in Europa und in der Schweiz haben den KI-Anbieterinnen das Recht entzogen, die Werke ihrer Mitglieder ohne Erlaubnis zu Trainingszwecken zu verwenden. Auch zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie der CISAC, dass für die Urheberinnen und Urheber im Bereich Musik und Film bereits 2028 21%-24% ihrer Einkommen in Gefahr sind, währenddessen sich die Tech-Unternehmen weiterhin bereichern werden. Im Kontrast dazu will die Schweiz erst 2026 eine Vernehmlassung zur Umsetzung der Konvention lancieren.
Suisseculture fordert:  

1. Keine Reduktion der Kulturförderung. Das zögerliche Vorgehen des Bundesrats zeigt, dass Kulturschaffende jede Unterstützung brauchen.  

2. Unterstützung der Innovation und Transformation in der Kunst und in den Creative Industries.  

3. Stärkung des Urheberrechts, um die Einwilligung und die Vergütung der Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an geschützten Werken und Leistungen abzusichern.  

4. Die Umsetzung des ART- (Authorization, Remuneration, Transparency) Prinzips: Nutzung nur mit ausdrücklicher Bewilligung und angemessener Vergütung der Kulturschaffenden, Transparenz der Tech-Unternehmen über ihre Handlungen und entsprechende gesetzliche Verpflichtung zu deren Veröffentlichung in einer Form, die die betroffenen Kulturschaffenden maschinell bearbeiten können.

 

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