Nein zur Volksinitiative «200 Franken sind genug!» – zuerst den Auftrag der SRG klar definieren

Wie Ende Januar 2024 in der Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Radio- und TV-Verordnung RTVV-Revision dargestellt, lehnt Suisseculture, der Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden und der Verwertungsgesellschaften der Schweiz, die Halbierungsinitiative deutlich ab.

Die Initiative hätte fatale Auswirkungen auf das Angebot der SRG.

Es käme nicht nur zu einer Verarmung des Angebots der SRG im Bereich Kultur. Auch auf die Zusammenarbeit mit der unabhängigen Schweizer Audiovisions- und Kulturbranche hätte die Initiative gravierende Auswirkungen. Für viele Kulturschaffende würde damit die Einkommensverhältnisse noch prekärer werden und die Einkünfte aus Urheberrechten stark zurückgehen. Das Kulturangebot der SRG würde empfindlich geschwächt.  Angesichts der heute schon angespannten finanziellen Ausgangslage der SRG hält Suisseculture bereits die vom Bundesrat verordnete Senkung der Haushaltsabgabe von 335 Franken auf 300 Franken für falsch. Die Haushaltsabgabe wurde in den letzten Jahren sukzessive von 490 Franken pro Privathaushalt auf heute 335 Franken reduziert. Die daraus entstandenen Mindereinnahmen führten zusammen mit den ebenfalls rückläufigen Einnahmen aus TV-Werbung dazu, dass die SRG jährlich Verluste schreibt. Diese Verluste können nur bis voraussichtlich 2025 durch Reserven der SRG gedeckt werden. 

Wie mehrfach dargelegt, stellt Suisseculture als Vertreterin der Kulturschaffenden zentrale Forderungen:

1. Eine Gebührenreduktion darf nicht umgesetzt werden, ohne dass vorab der mediale Service Public und damit das Mandat der SRG definiert wird. Denn: Eine Gebührensenkung zu fordern und darüber die Verpflichtungen der SRG eingrenzen zu wollen, betrifft klar die Frage, wie der Auftrag der SRG ab 2029 ausgestaltet werden soll. Dies ist vorab zu definieren. Art. 68a Abs. 1 Bst. a RTVG (Bundesgesetz über Radio und Fernsehen) hält fest: Massgebend für die Bestimmung der Höhe der Abgabe ist u.a. der Bedarf für die Finanzierung der Programme der SRG und des übrigen publizistischen Angebots der SRG, das zur Erfüllung des Programmauftrags notwendig ist.

2. Der Bundesrat hatte im Juni 2024 mitgeteilt, den Auftrag der SRG verstärkt auf Information, Bildung und Kultur ausrichten zu wollen. Entsprechend soll der Service Public und damit vor allem auch der Auftrag zur Vermittlung von Kulturschaffen klar dargelegt werden. Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Höhe der Gebühren zu bestimmen. Das soll auch so bleiben. Wenn er dies verantwortungsvoll und nachhaltig tun will, dann sollte er vor der Erneuerung der SRG-Konzession sagen, was genau die Stärkung des Kulturangebotes der SRG beinhalten wird.

 

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