Suisseculture unterstützt die Revision des Urheberrechtsgesetzes

Den vom Bundesrat in der Botschaft zur Revision des Urheberrechtsgesetzes vom 22.11.2017 beantragten Massnahmen stimmt Suisseculture im Sinne eines Kompromisses zu. Sie entsprechen weitgehend dem Kompromiss der von Bundesrätin Sommaruga eingesetzten Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12/2).

Gegen die Internetpiraterie werden einige Massnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Rechts beantragt. So soll die strafrechtliche Verfolgung von illegalen Anbietern, die im grossen Stil agieren, erleichtert werden. Im Gegenzug sollen weniger schwerwiegende Eingriffe in die Urheberrechte ungeahndet oder sogar erlaubt bleiben. 

Archive und Vermittlungsinstitutionen sollen neue Möglichkeiten erhalten, Werke im Internet zugänglich zu machen oder zu präsentieren: Werke, deren Autorinnen und Autoren unbekannt sind, sollen online publiziert, und Sammlungen in Internetverzeichnissen mit Bildern und Textauszügen präsentiert werden dürfen. Urheber und Interpretinnen werden für Online-Nutzungen audiovisueller Werke (Video on Demand) über Ihre Verwertungsgesellschaften eine Vergütung erhalten, und es wird ein Lichtbildschutz eingeführt.

Suisseculture stimmt diesen Massnahmen im Sinne eines Kompromisses zu und wird ihre Umsetzung unterstützen.

Zu unserem Bedauern wurden keine weiteren Anliegen der Kulturschaffenden in die Gesetzesvorlage aufgenommen:

So wurden Forderungen der Kulturschaffenden nach neuen Vergütungsformen nicht berücksichtigt. Weiterhin sollen die Einkommenseinbussen der Künstlerinnen und Künstler in den elektronischen Medien keinen Ausgleich erhalten. Weiterhin sollen im Internet über Onlineplattformen Werke der Literatur und Kunst massenhaft und ohne Regelung der Urheberrechte genutzt werden und Milliarden damit verdient werden können, ohne dass die Kulturschaffenden einen Rappen davon sehen.

Die in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates noch vorgesehene massvolle Entschädigung an Autorinnen und Autoren für das Verleihen von Büchern ist in der Botschaft ebenso wenig enthalten wie das seit langem geforderte Folgerecht für die bildende Kunst und eine nicht abtretbare Vergütung für journalistische Werke und Leistungen. Solche Vergütungsansprüche sind im EU-Raum erprobt und mit dem bestehenden Urheberrechtsgesetz kompatibel. Zu einer echten Modernisierung gehört zudem eine Vergütungspflicht der Betreiber von Cloudspeichern, die im Entwurf ebenfalls nicht enthalten ist.

Suisseculture, der Dachverband der Kultur- und Medienschaffenden, wird sich, gemeinsam mit den angeschlossen Verbänden und Organisationen, weiterhin mit aller Kraft für eine gerechte Entschädigung der Autorinnen und Interpreten einsetzen und zählt darauf, dass die eidgenössischen Räte im Interesse der kulturellen Vielfalt die Rechte der Künstlerinnen und Künstlern wahren, ihnen gerechte Entschädigungen für ihre Arbeit zugestehen und die Revision des Urheberrechts mit den notwendigen Anpassungen an die neuen Technologien weiter vorantreiben werden.

 

 

 

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