Urheberrechtsrevision von 1992

Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)

Die Grundzüge des Schweizerischen Urheberrechts wurden 1922 in einem ersten Gesetz niedergeschrieben. 1958 wurde die Totalrevision an die Hand genommen, die (unglaubliche) 30 Jahre dauerte. Nach 3 Expertenkommissionen und unzähligen Entwürfen wurde die total revidierte Fassung im Parlament angenommen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Urheber (AGU) war die Vorgängerin von Suisseculture. Die AGU hat sich über Jahrzehnte für die Anliegen der Urheberinnen und Urheber eingesetzt und konnte übertriebene Forderungen von Rechtenutzerinnen und -nutzern abwenden. Zudem konnte sie einige neue Aspekte wie z.B. die Rechte der Interpreten in die Diskussion einbringen.

Das totalrevidierte Gesetz trat am 1. Juli 1993 in Kraft. 

 

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