Verlängerung der Covid-Unterstützung für den Kultursektor

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden freuen sich über den heutigen Beschluss des Bundesrates, die Unterstützung des Kultursektors bis zum 20. September zu verlängern. Insbesondere, da auch kleinere Veranstaltungen noch längere Zeit nicht möglich sein werden und viele Kulturinstitutionen bis mindestens 8. Juni geschlossen sein werden, ist dieser Entscheid für die Kulturbranche eine Erleichterung.

Die Nothilfe von Suisseculture Sociale, die seit dem 6. April vergeben werden kann, ist gut angelaufen und es sind bisher über 1000 Gesuche eingegangen. Für viele Kulturschaffende werden jedoch die Folgen von abgesagten Veranstaltungen, Konzerten und Ausstellungen erst längerfristig spürbar sein, und es ist davon auszugehen, dass manche Notlage sich erst mit der Verzögerung von einigen Monaten oder sogar Jahren zeigen wird.

Es ist deshalb für Künstlerinnen und Künstler existenziell wichtig, dass sie auch nach dem 20. Mai noch Gesuche für Erwerbsausfall, Ausfallsentschädigungen oder Nothilfe stellen können.

Ob die finanziellen Mittel für die Dauer der Verlängerung ausreichen werden, ist im Moment noch nicht abzuschätzen. Wir begrüssen die Zuweisung zusätzlicher Mittel innerhalb des Gesamtbetrags von 280 Millionen Franken für die Ausfallentschädigungen. Ob eine Erhöhung des Kredits notwendig sein wird, muss zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. 

 

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