Verlängerung der Nothilfe von Suisseculture Sociale bis zum 31.12.2021
Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19 Gesetz weitergeführt. Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können seit Donnerstag 05. November 2020 http://nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch einreichen.
Verlängerung der Nothilfe von Suisseculture Sociale bis zum 31.12.2021
Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19-Gesetz weitergeführt. Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können seit Donnerstag 05. November 2020 http://nothilfe.suisseculturesociale.ch ein Gesuch einreichen.
Wir empfehlen allen anspruchsberechtigten Kulturschaffenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind.
Als «hauptberuflich» im Kulturbereich gilt nach wie vor, wer mit seiner/ihrer künstlerischen Tätigkeit mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes finanziert, oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit aufwendet.
Neu ist jedoch nicht länger relevant, welcher Arbeitsform (selbstständig erwerbend, angestellt, «freischaffend») die Gesuchstellenden nachgehen. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Kulturschaffenden entsprechend der neuen Covid-19 Kulturverordnung.
Die Nothilfe wurde errichtet, um unabhängig von ausgefallenen Engagements und Gagen die Kulturschaffenden in einer finanziellen Notlage zu unterstützen. Sie errechnet sich anhand eines existentiellen Grundbedarfs (SKOS Richtlinien) und aufgrund der realen Einnahmen und Ausgaben, nicht anhand der ausgefallenen Gagen, welche meist wesentlich höher sind.
Eine seriöse Überprüfung der Notlage bedingt zwar einen administrativen Aufwand des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, der allerdings überschaubar ist, sofern man die notwendigen Unterlagen und Nachweise dem Antrag bereits beilegt, um weitere Rückfragen und Wartezeiten zu vermeiden.
Alle Angaben sowie das Portal, um das Gesuch einzureichen finden sich unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch