Noch immer keine Perspektiven für Kulturveranstaltungen

Der Bundesrat hat am 19. März entschieden, weiterhin keine kulturellen Veranstaltungen zu erlauben. Auch das Proben im Amateurbereich bleibt stark eingeschränkt. Obwohl der Frühling kommt, wurde der verordnete Winterschlaf der Kultur auf unbestimmte Zeit verlängert. Immerhin hat das Parlament einige Entschädigungsmassnahmen für das anhaltende Berufsverbot im Covid-19-Gesetz angepasst und damit zentralen Forderungen der Kulturverbände entsprochen. Aber: Der Scherbenhaufen wird täglich grösser, die Reserven sind aufgebraucht, auch nach 13 Monaten fehlt immer noch jegliche Perspektive.

Verbot kultureller Veranstaltungen weiterhin auf unbestimmte Zeit

Erst am 14. April wird der Bundesrat über nächste Öffnungsschritte entscheiden. Das bedeutet für kulturelle Veranstaltungen, die einen oft erheblichen Planungsvorlauf haben, dass es immer noch keine Planungssicherheit gibt. Reihum sagen deshalb grosse Sommerfestivals die Durchführung ab. Die Kultur ist darauf angewiesen, dass jetzt ein Fahrplan kommuniziert wird, der Aussagen dazu beinhaltet, welche Veranstaltungen unter welchen Rahmenbedingungen und Bewilligungskriterien ab wann wieder stattfinden können. Falls der Bundesrat diese Aussage nicht machen kann, erwarten wir bis Ende März einen Entscheid, wie lange welche Veranstaltungsgrössensicher noch verboten bleiben. 

Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass 2021 ein ebenso bitteres Jahr für die Kultur wird wie 2020, mit noch nicht absehbaren Langzeitschäden für die kulturelle Vielfalt. Wo immer möglich, müssen Kulturveranstaltungen stattfinden können. Insbesondere braucht es eine differenzierte Betrachtungsweise der verschiedenen Veranstaltungsformen. 

 

Frühjahrssession des Parlaments: Änderungen im Covid-19- Gesetz

Das Parlament hat einigen zentralen Forderungen von rund 100 Kulturverbänden und Kulturorganisationen sowie von über 10'000 Einzelpersonen, die eine Petition der Taskforce Culture innert kürzester Zeit unterzeichneten, entsprochen. 

Anpassungen im Covid-19-Gesetz im Sinne der Taskforce Culture: 

  • Die Kostendächer für die kulturspezifischen Massnahmen wurden aus dem Gesetzgestrichen. Sollten zusätzliche Gelder nötig werden, was bereits jetzt absehbar ist,kann dem Parlament ein Nachtragskredit beantragt werden.
  • Auch «Freischaffende» (Arbeitnehmende mit häufig wechselnden, befristetenprojektbezogenen Arbeitsverträgen) erhalten Zugang zur Ausfallentschädigung.
  • Kulturschaffende können rückwirkend per 1. November 2020 wiederAusfallentschädigungen beantragen.
  • Die Schwelle für den Zugang zum Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige wurdegesenkt (neu gilt eine Umsatzeinbusse von 30% statt 40%).
  • Die Frist für die Auszahlung des vollen Gehalts (Kurzarbeitsentschädigung) für tiefeEinkommen wurde bis Ende Juni verlängert.
  • Der Bundesrat hat neu die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer für dieKurzarbeitsentschädigung von derzeit 18 auf 24 Monate zu verlängern.

Im Gesetz wurde auch ein Schutzschirm für Veranstaltungen (Art. 11a - Massnahmen betreffend Publikumsanlässe) verankert, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es stellen sich in diesem Zusammenhang jedoch insbesondere folgende Fragen und Probleme: 

  • Wie schnell geht die Umsetzung und was wird in der Bundesverordnung stehen?
  • Die Voraussetzung, dass Veranstaltungen über eine kantonale Bewilligung verfügenmüssen, erachten wir als problematisch. Schon im Normalbetrieb werden Bewilligungen erst relativ kurz vor der Veranstaltung ausgestellt.
  • Weiter fallen nur Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung unter den Schutzschirm und die Kantone sind in die Finanzierung eingebunden. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Schutzschirm für viele Veranstaltungen zu spät kommt und 26 verschiedene kantonale Lösungen entstehen. 

Bei der Ausarbeitung stellt die Branche gerne ihr Know-How zur Verfügung.

Anpassungen im Covid-19-Gesetz, die trotz intensivem Einsatz der Taskforce Culture und den ihr angeschlossenen Verbände und Organisationen leider nicht erfolgten:

  • Keine Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes für Selbstständige bis Ende 2021;
  • Keine Verbesserungen für Freischaffende in der Arbeitslosenversicherung. 

Die Taskforce Culture fordert weiterhin insbesondere folgende Änderungen in der Covid-19-Kulturverordnung:

  •  Einschluss des privatrechtlichen Bildungsbereichs in allen künstlerischen Disziplinen;
  • Anpassungen bei der Nothilfe via Suisseculture Sociale, um die Behandlung der Gesuche zu erleichtern und wichtige Lücken zu schliessen;
  • Entschädigung von 100% des effektiv anerkannten Schadens von Kulturschaffenden und Kulturunternehmen sowie die Aufhebung wettbewerbsverzerrender kantonaler Plafonierungen.

 

 

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