Neue Zuständigkeiten im Bundesamt für Kultur (BAK)
Das BAK hat seine Strukturen überarbeitet und einige Zuständigkeiten innerhalb der Dienste neu verteilt. Damit bereitet sich das Amt auf das Inkrafttreten des KFG am 1. Januar 2012 vor.
Das BAK hat seine Strukturen überarbeitet und einige Zuständigkeiten innerhalb der Dienste neu verteilt. Damit bereitet sich das Amt auf das Inkrafttreten des KFG am 1. Januar 2012 vor.