Stellungnahme Suisseculture zum Bericht des BSV über die berufliche Vorsorge von atypischen Arbeitnehmenden

Keinerlei Bereitschaft zur Verbesserung der Sozialen Sicherheit für Kulturschaffende!

Mit dem vom Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlichten Bericht wurde einmal mehr bestätigt, dass die Bundesverwaltung nicht bereit ist, den spezifischen Bedürfnissen der Kulturschaffenden im Bereiche der sozialen Sicherheit entgegen zu kommen. Einmal mehr wird die alte Leier, dass die Kulturschaffenden in eigener Verantwortung für ihre soziale Vorsorge aufkommen sollen, wiederholt. Der Auftrag des Bundesrates, Lösungen für die von ihm erkanntermassen unbefriedigende Situation im Bereich der Vorsorge für die Kulturschaffenden zu suchen, wird vom BSV schnöde ignoriert. 

 

Die Kulturschaffenden unseres Landes sind durchaus bereit, ihren Anteil an die berufliche Vorsorge zu leisten. In verschiedenen Kulturbranchen sind Vorsorgeeinrichtungen vorhanden, die alle Künstlerinnen und Künstler aufnehmen könnten. Es ist aber nicht einsichtig, warum die Kulturschaffenden, die weit unter dem Landesdurchschnitt liegende Verdienste ausweisen, ihre Vorsorgebeiträge vollumfänglich selber bezahlen sollen, währenddem bei alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mindestens die Hälfte ihrer Beiträge von den Arbeitgebern übernommen werden. Damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kulturbereich, die in den allermeisten Fällen in befristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden, ebenfalls unter dieses Obligatorium fallen, braucht es unter Anderem Anpassungen in der Verordnung des BVG. 

Der Bundesrat hat diese Problematik bereits in der letzten Revision des BVG erkannt. Im Gesetz wurde auf seinen Antrag ein Artikel (Art. 2 Abs. 4, 1.) aufgenommen, der eine Regelung für die künstlerischen Berufe ermöglicht. Die Umsetzung lässt seither auf sich warten. Mit den Schlussfolgerungen, die der Bundesrat aus dem heute veröffentlichten Bericht des BSV zieht, ändert sich an der Situation der Kulturschaffenden gar nichts. 

Das Beispiel zeigt, dass im Kulturförderungsgesetzes, das in nächster Zeit in den Eidgenössischen Räten zur Debatte stehen wird, griffige Formulierungen, mit welcher die Situation der Kulturschaffenden im Bereich der sozialen Sicherheit verbessert werden, dringend notwendig sind. 

Kunst und Kultur haben in einer demokratischen Gesellschaft zentrale Bedeutung: Sie schaffen Räume und Anlass zur Auseinandersetzung, sie stiften Gemeinschaft und stellen sie in Frage, sie tragen zur Identitätsbildung bei, zu Integration und Desintegration und im besten Fall zum sozialen Frieden. Es ist an der Zeit, ihren Akteuren, auch im Bereich der sozialen Sicherheit, die ihnen angemessene Anerkennung zukommen zu lassen. 

Bericht des BSV über die berufliche Vorsorge von atypischen Arbeitnehmenden

 

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