Suisseculture begrüsst die Vorlage der Kulturbotschaft

Suisseculture begrüsst diese Vorlage der Kulturbotschaft. Sie ist aus der Sicht der Kulturschaffenden sowohl in ihrer inhaltlichen Stossrichtung, als auch in der Finanzierungsabsicht positiv zu bewerten. Wir sind erfreut über die grosse Wert­schätzung des Kunst- und Kulturschaffens durch den Bundesrat und auch darüber, dass die Anliegen der Kulturschaffenden sichtlich zur Kenntnis genommen worden sind und in konkret formulierten Vorhaben ihren Platz gefunden haben.

Aufbauend auf übergeordneten Megatrends wie Globalisierung, Digitalisierung, Urbanisierung und Individualisierung hat der Bundesrat drei zentrale Strategieachsen definiert (innerer Zusammenhalt, kulturelle Teilhabe, Kreation und Innovation) und ausgehend davon eine nationale Kulturpolitik formuliert. Suisseculture ist erfreut, dass die Kulturbotschaft durch die Formulierung einer nationalen Kulturpolitik der Kultur ein fassbares Profil verleiht, denn wir denken, dass dadurch das Bekenntnis zum unver­zichtbaren, gesellschaftlichen Wert der Kunst und Kultur betont und gestärkt wer­den kann. 

Auch liegt eine der grossen Qualitäten der Botschaft in ihrer Absicht, die geplanten Vorhaben nur dann verwirklichen zu wollen, wenn die dazu benötigten finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Es ist also keine Umverteilung der Mittel vorgesehen. Dies ist ebenfalls eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche, pro­duktive Kulturpolitik. Suisseculture ist auch überzeugt, dass die vorgesehene Erhöhung der finanziellen Mittel gerechtfer­tigt und notwendig ist und würde sich gegen eine allfällige Umverteilung von Mitteln zur Wehr setzen.

Auch begrüsst Suisseculture die Erweiterung der Tätigkeiten im Bereich der Kulturstatistik und das in der Kulturbotschaft auf­geführte «Observatoire Kulturwirtschaft» mit dem das Bundes­amt für Kultur Gesetzesrevisionen begleitet. Aus den Erkenntnissen lassen sich die notwendigen Strategien entwickeln

Wichtig ist jedoch, dass neben wirtschaftlichen und quantitativen auch qualita­tive, für die Entwicklungen im Kulturleben signifikante Indikatoren entwickelt werden. Damit sollten folgende Prozesse überprüft werden: Die nachhaltige Nut­zung der kulturellen Angebote, die Vielfalt der Ausdrucksformen, die Qualität einer kritischen Rezeption in den Medien – um nur einige Beispiele zu nennen. 

In der Entwicklung von kulturpolitischen Strategien muss aber neben den Behörden der Städte, der Kantone und des Bundes, auch die Zivilgesell­schaft (Verbände und Organisationen der Kulturbereiche) besser mit einbezogen werden.

Vernehmlassungsstellungnahme Suisseculture

 

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