Bericht von BAK und BSV zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden

Suisseculture fordert Konsequenzen Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden in der Schweiz fordert, dass endlich eine nachhaltige Verbesserung der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden in die Wege geleitet wird. SUISSECULTURE beklagt die unverantwortliche Passivität des Bundesrats und des Bundesamts für Kultur, denen zwar die schlechte soziale Absicherung vieler Kultur- und Kunstschaffender bekannt ist, die aber auch mit der aktuellen Vorlage zu einem Kulturförderungsgesetz keinerlei Lösungsvorschläge für dieses Problem anbieten.

Suisseculture und die Verbände der Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz fordern seit Jahren eine Verbesserung der sozialen Situation der Kulturschaffenden. Im Rahmen der Debatten um das Kulturförderungsgesetz hat SUISSECULTURE immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kulturschaffenden im Bereich der beruflichen Vorsorge und der Arbeitslosenversicherung benachteiligt sind. Etliche Studien haben in den letzten Jahren deutlich gemacht, dass vor allem die Kunstschaffenden in der Schweiz ihrer Tätigkeit unter prekären Bedingungen nachgehen müssen. Viele Künstlerinnen und Künstler sind entweder als Selbständigerwerbende oder als Freischaffende – mit ständig wechselnden Arbeitgebern – tätig und damit zahlreichen Benachteiligungen unterworfen. Besonders im Bereich der beruflichen Vorsorge bestehen zu wenig Möglichkeiten für eine Absicherung. Freischaffende erreichen nur selten bei einem ihrer wechselnden Arbeitgeber das BVG-Obligatorium und damit den vorgesehenen Versicherungsschutz. Auch bei der Arbeitslosenversicherung stellt die Rahmenfrist für viele eine sehr schwer erreichbare Hürde dar.

Der eben vorgelegte Bericht des Bundesrates zur sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden zeigt erneut, dass eine Verbesserung dringend notwendig ist. Über weite Strecken decken sich die Analysen des Bundesrates mit jenen der Verbände der Künstlerinnen und Künstler. Umso bedauerlicher ist es, dass im Bericht keine wirklichen Lösungsvorschläge angeboten werden. Stattdessen verweist der Bundesrat auf die Eigenverantwortung der Künstlerinnen und Künstler. Damit zeigt sich die Schweizer Regierung ignorant – sowohl was die Rahmenbedingungen kultureller Produktion als auch was die gesetzlichen und strukturellen Defizite im Sozialversicherungsbereich betrifft.

Einen Handlungsbedarf bei der sozialen Sicherheit haben neben den Kulturschaffenden selber beispielsweise auch viele Kantone und Städte erkannt. In ihren Vernehmlassungen zum Kulturförderungsgesetz unterstützen diese die Positionen von SUISSECULTURE. 

Wer immer für ein eigenständiges Kulturleben in der Schweiz eintritt, muss heute darum besorgt sein, mit dem Kulturförderungsgesetz auch die soziale Sicherheit der Kunstschaffenden zu verbessern.

https://www.bak.admin.ch/dam/bak/de/dokumente/kulturpolitik/berichte/die_soziale_sicherheitderkulturschaffendeninderschweizsituationu.pdf.

 

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