Neue Medien: Nicht die Kulturbranche sondern die Bundesbehörden hinken hinterher
Die Befürchtungen, die Verschiebungen vom Kauf von CDs, DVDs und Büchern zum Gratis-Bezug in Tauschbörsen könnte sich nachteilig auf das nationale Kulturschaffen auswirken, sei unbegründet. Nur die ausländische Unterhaltungsbranche leide darunter. So der Bundesrat in der Antwort auf ein Postulat von Géraldine Savary «Urheberrechtsverletzungen im Internet». Angesichts der Tatsache, dass der Download zu einem Drittel aus illegalen Quellen stammt, ist diese Aussage befremdend. Der Bundesrat übersieht, dass auch die Künstlerinnen und Künstler bei jedem dieser Downloads ihren Anteil an den Einnahmen aus dem Direktverkauf und dabei einen wesentlichen Bestandteil ihrer Einkünfte verlieren. Die Lebensgrundlage der allermeisten professionellen Künstlerinnen und Künstler setzen sich zusammen aus Urheber- und Interpretenrechten, Einnahmen aus Live-Auftritten und Direktverkäufen sowie aus Beiträgen der öffentlichen Hand und von Stiftungen. Fällt eine dieser Einnahmen weg, ist das nationale Kulturschaffen gefährdet.
Nicht die Kriminalisierung von Internet-Usern ist die Antwort, sondern das griffige und schnelle Reagieren auf neue Datenträger sowie gerechte und effiziente Regelungen von Entschädigungen an die Urheberinnen und Interpreten bei neuen Verbreitungsformen. Zudem sind gemeinsam mit den betroffenen Kreisen die Haftbarkeit der Provider und die Vergütungen auf Internetanschlüssen zu prüfen. Es ist nicht vor allem die Kulturbranche, sondern die Bundesverwaltung, die den Neuerungen hinterher hinkt.