PETITION FÜR DIE WELWEITE ANERKENNUNG DES FOLGERECHTS
Die CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers) hat eine Petition für die weltweite Anerkennung des Folgerechts lanciert. Das Folgerecht ist ein grundlegendes Recht der Urheber der bildenden Kunst und Photographie. Es besteht darin, dass bei jedem Weiterverkauf, sei es in einer Auktion oder Galerie, dem Urheber ein kleiner Prozentsatz des Kaufpreises gezahlt wird.
Die Haupteinnahmequelle für bildende Künstlerinnen und Künstler ist der Verkauf ihrer Originalwerke. Während Auktionshäuser und Galerien für den Verkauf der Werke Provisionen erheben, wäre es paradox, wenn die Künstler nicht an den Einnahmen aus dem Weiterverkauf ihrer Werke auf dem Kunstmarkt beteiligt würden.
Aus diesem Grund wurde das Folgerecht geschaffen, das nicht auf Erstverkäufe anwendbar ist und daher nicht auf jene Galerien, die Künstler fördern. Darüber hinaus stellt es ein Gleichgewicht zu den Urhebern anderer kreativer Bereiche her (Komponisten, Drehbuchautoren und Regisseure, Schriftsteller, ...) deren Reproduktions- und öffentliche Wiedergaberechte nicht mit den Rechten der bildenden Künstler vergleichbar sind.
Anerkannt in mehr als 65 Ländern (nicht nur in den 28 Mitgliedsländern der Europäischen Union, sondern auch in Australien, Brasilien, Russland, Mexiko, Tunesien, Senegal, ... ) ist es leider kein zwingendes Recht nach dem Internationalen Berner Übereinkommen zum Urheberrecht.
In einer globalisierten Welt sollten die Künstler die gleichen Rechte genießen, unabhängig von ihrer Herkunft und davon, wo die Werke verkauft werden, sei es in London, Paris, New York oder Hong Kong. Auch die Vereinigten Staaten und China, die beiden ersten Kunstmärkte weltweit, haben Gesetzgebungsverfahren begonnen, um das Folgerecht anzuerkennen. Auch Kanada befasst sich mit seiner Einführung. Bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) werden die Stimmen lauter, die fordern, dass die Berner Konvention das Folgerecht zwingend vorschreibt.
Die bildenden Künstler und Photographen aus allen fünf Kontinenten müssen berechtigt sein, an dem Einkommen, das mit dem Wiederverkauf ihrer Werke erwirtschaftet wird, teilzuhaben; und zwar an erster Stelle die Künstler aus Schwellenländern, deren Werke zu niedrigen Preisen gekauft und dann mit deutlichen Gewinnen auf den Kunstmärkte der westlichen Länder weiterverkauft werden.
Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie die Initiative der Länder, die das Folgerecht anerkennen, fordern die Gleichstellung von Künstlern aus der ganzen Welt und dass das Folgerecht, unter der Schirmherrschaft der WIPO, ein universelles Recht wird.