Entschädigungsinitiative: Initiativverein stellt Unterschriftensammlung frühzeitig ein

Der Initiativverein beendet in der Halbzeit seine Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)». Die Vereinsmitglieder lehnten zuvor eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge ab, die für eine erfolgreiche Unterschriftensammlung notwendig gewesen wäre. Die Initiative konnte innerhalb der direktbetroffenen Branchen zu wenig mobilisieren.

Der Vorstand des Initiativvereins «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall» hat im Dezember entschieden, eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um über eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge zu befinden. Nach Einschätzung des Vorstands und der Geschäftsstelle war die Erhöhung unausweichlich, um die notwendigen 100'000 gültigen Unterschriften für die Entschädigungsinitiative fristgerecht zu sammeln. Die Vereinsmitglieder lehnten am 10. Januar höhere Mitgliederbeiträge mit 14 zu 12 Stimmen ab. Anschliessend stimmten sie aufgrund des ungedeckten Finanzbedarfs mit der notwendigen 2/3-Mehrheit dafür, die Unterschriftensammlung abzubrechen und den Verein im laufenden Jahr aufzulösen.

Viel Zuspruch, aber geringe Mobilisierung
Der Vorstand des Initiativvereins stellte seit dem Start der Unterschriftensammlung am 29. März 2022 erfreut fest, dass das Anliegen der Initianten in der Bevölkerung viel Zuspruch erhält. Das zeigten nicht zuletzt die Reaktionen der Passanten anlässlich durchgeführter Sammelaktionen. Gleichzeitig konstatiert der Initiativverein, dass eine Regelung der Entschädigungen während einer Epidemie die direktbetroffenen Branchen nicht genügend mobilisierte. Diese haben zurzeit offensichtlich andere Sorgen. Bis zur Halbzeit konnten nur rund 35'000 Unterschriften gesammelt werden. Der Initiativverein ist nicht bereit, die mit der Fortführung der Volksinitiative und einer kostenintensiveren Sammlung verbundenen finanziellen Risiken zu tragen. Deshalb bricht er die Unterschriftensammlung frühzeitig ab. Das Initiativkomitee hat sich seinerseits ebenfalls für eine Beendigung der Unterschriftensammlung ausgesprochen und wird die Entschädigungsinitiative zurückziehen. Damit liegt der Ball beim Parlament und jenen Kreisen, welche die Meinung vertreten, dass die Entschädigungsfrage auch ohne Volksinitiative geregelt werde.

Was fordert die Entschädigungsinitiative?
Die Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)» fordert, dass finanziell entschädigt wird, wer durch eine behördliche Massnahme während einer nächsten Epidemie wirtschaftlich massgeblich betroffen ist. Betroffene Unternehmen, Selbständigerwerbende, Freischaffende und Angestellte sollen aufgrund von behördlichen Massnahmen während einer Epidemie bzw. Pandemie nicht unverschuldet in eine schwere wirtschaftliche Not geraten. Die Entschädigungsinitiative sieht eine Kompensation der ungedeckten laufenden Kosten und des Erwerbsausfalls vor. Bereits in der Covid-19-Pandemie haben Bund und Kantone massgeblich betroffene Wirtschaftsakteure in vergleichbarer Weise für wirtschaftliche Einschränkungen entschädigt. Dies geschah jedoch verzögert und anhand eines behelfsmässigen und befristeten Covid-19-Gesetzes, das die Lücken im Epidemiengesetz notdürftig schloss.

 

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