Testkosten zum Erlangen eines Covid-Zertifikats sollen weiterhin vom Staat getragen werden
Die Taskforce Culture unterstützt die Forderung vieler Branchen und der Mehrheit der politischen Parteien, dass die Kosten für Tests zum Erlangen eines Covid-Zertifikats weiterhin vom Staat übernommen werden müssen. Ein niederschwelliger Zugang zu Tests und Impfungen sowohl in zeitlicher, sprachlicher, örtlicher wie auch finanzieller Hinsicht ist eine wesentliche Forderung des Kultursektors, der von einer Normalisierung noch weit entfernt ist.
Es ist zu befürchten, dass – wenn ab 1. Oktober die Kosten für Tests nicht mehr vom Staat übernommen werden – dies negative Auswirkungen auf die Besucherzahlen von Veranstaltungen hat, insbesondere solcher, die sich an ein junges und nächtliches Publikum richten. Die Taskforce Culture spricht sich daher dafür aus, die Tests weiterhin kostenlos zur Verfügung zu stellen, um so den Zugang zu einem Zertifikat zu gewährleisten und gerade Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln nicht zu benachteiligen. Auch für Künstlerinnen und Künstler, die nun ein Zertifikat brauchen, um aufzutreten und die oft nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Veranstaltenden stehen (sondern andersartig engagiert sind, z.B. mittels Werkvertrag oder Auftrag), ist der kostenfreie Zugang zu Tests aufrecht zu erhalten.
Die Zertifikatspflicht ist eine Herausforderung für den Kultursektor
Wir begrüssen die klare Ansage des Bundesrates, die Zertifikatspflicht zeitlich zu beschränken (bis am 24. Januar) und diese Auflage nur als vorübergehende Massnahme in der Pandemiebekämpfung einzusetzen.
Mit der Zertifikatspflicht gehen viele praktische Umsetzungsfragen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche einher. So führt an Veranstaltungen die unterschiedliche Behandlung von Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht) und solchen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen (behördlich verordnete Zertifikatspflicht) zu zahlreichen Komplikationen und Fragen:
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Oft engagieren Veranstaltungsbetriebe andere Unternehmen, etwa für veranstaltungstechnische Dienstleistungen (Subunternehmen, Auftragsverhältnis). Gilt die Zertifikatspflicht nun für eine Veranstaltungstechnikerin, die nicht direkt beim Veranstalter angestellt ist, sondern bei diesem Subunternehmen?
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Freiwillige Helfende müssen ein Zertifikat vorweisen, im Gegensatz zu den Angestellten des Veranstalters, für die keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht gilt. Es kann also sein, dass für zwei Personen, die an der gleichen Veranstaltung die gleiche Aufgabe erledigen, unterschiedliche Regeln betr. Zertifikatspflicht gelten.
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Im Ergebnis ist es oft Zufall, ob für die Berufsausübung eine Zertifikatspflicht gilt oder nicht. Für Kunstschaffende, die per Arbeitsvertrag engagiert werden, gilt keine behördlich verordnete Zertifikatspflicht. Werden sie hingegen andersartig engagiert, gilt eine behördlich verordnete Zertifikatspflicht.
Forderungen:
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Solange die Zertifikatspflicht für kulturelle Veranstaltungen, Kulturbetriebe und kulturelle Aktivitäten gilt, ist auch der kostenlose Zugang zu Tests zum Erlangen eines Zertifikats aufrecht zu erhalten.
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Es ist nicht nachvollziehbar, wieso zusätzlich zum Zertifikatsobligatorium in Discotheken und Tanzlokalen auch noch die Kontaktdaten (Contact Tracing) erhoben werden müssen. Diese Vorgabe ist wieder zu streichen.
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Ebenso wie der Zugang zu Tests schnell und einfach sein sollte, sollte auch die Impfung schnell und einfach zugänglich sein. Letzteres muss auch den Zugang zu Informationen in verschiedenen Sprachen und die Möglichkeit, diesbezügliche Fragen im persönlichen Gespräch mit einer Fachperson zu klären, umfassen.