Zum Ende der Sommersession: Ein Ausblick auf die Herausforderungen im Kultursektor
Am 17. Juni geht die Sommersession zu Ende, ohne dass die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Pandemie auf die Kultur traktandiert waren. Bereits Ende Juni laufen die Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich sowie der Corona-Erwerbsersatz aus: mit Blick auf die nach wie vor noch nicht wieder erreichte Normalität im Kultursektor ein fragwürdiges Signal. Die noch bis Ende Jahr laufende Nothilfe von Suisseculture Sociale und die Unterstützung von Transformationsprojekten können die weiterhin angespannte Situation nicht vollständig
ausgleichen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde zwar bis Ende Jahr verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt.
Während sich in den vergangenen zwei Jahren die parlamentarischen Sessionen in Bern zu einem grossen Teil mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beschäftigen hatten, stand die soeben zu Ende gegangene Sommersession ganz im Zeichen des aktuellen Weltgeschehens. Ohne diese
Dringlichkeit auch nur im Ansatz relativieren zu wollen: Verschiedene Bereiche des Kultursektors sind nach wie vor weit entfernt von einem normalen Ablauf. Selbst dort, wo die Entwicklungen gegenwärtig positiv sind, besteht für die mittelfristige Zukunft mit einem ungewissen Herbst und Winter grosse
Planungsunsicherheit.
Richtiger Entscheid des Bundesrates im Frühling
Im April hatte der Bundesrat mit Blick auf die branchenspezifischen Schwierigkeiten die Verlängerung gewisser Instrumente beschlossen, nun endet die Möglichkeit einer Ausfallentschädigung für die Kulturbranche schweizweit. Einzig die nach wie vor unerlässliche Nothilfe für Kulturschaffende von
Suisseculture Sociale und die Beiträge an Transformationsprojekte bleiben noch bis Ende Jahr bestehen. Der Schutzschirm für Publikumsanlässe wurde auf Stufe Bund zwar bis Ende 2022 verlängert, die Verordnung wird aber nicht von allen Kantonen umgesetzt. Darum fehlt diese wichtige “Versicherung”
für Publikumsanlässe im Herbst/Winter, obwohl sie bis heute kaum beansprucht werden musste, aber ein wichtiges Instrument für die Planungssicherheit darstellen würde.
Ein Auslaufen der Instrumente bedeutet kein Ende der Herausforderungen
Eine beispielhafte Aufzählung verbleibender Herausforderungen zeigt, dass selbst in Zeiten weniger problematischer Fallzahlen durchaus noch Entschädigungs- und Unterstützungsbedarf besteht:
- Zahlreiche Kulturschaffende verschiedener Sparten haben aufgrund des nun eingetretener Produktionsstaus kaum Möglichkeiten, ihre neu geschaffenen Werke vor Publikum zu zeigen oder überhaupt zu produzieren bzw. zu verkaufen. Die konstant hohe Anzahl an Gesuchen bei der Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale zeigen ebenso deutlich, dass die Auftragslage vieler Kulturschaffender noch länger nicht ausreichen wird, ihr Leben wieder wie vor der Pandemie bestreiten zu können.
- International tätige Künstler*innen wie auch Veranstaltende von internationalen Künstler*innen sehen sich nach wie vor mit Planungsschwierigkeiten konfrontiert.
- Weil viele Konzerte/Veranstaltungen nun nachgeholt werden, führt das zu einer beispiellosen Dichte des Angebots. Während etwa viele grosse Festivals/Konzerte Positives über den Vorverkauf berichten können, kommen kleinere Theater und Festivals wegen des grossen Angebots unter Druck. Letztere berichten von deutlich geringeren Publikumszahlen. Generell sehen sich aber alle Veranstaltenden mit den Auswirkungen des Überangebotes konfrontiert.
- Über alle Branchen hinweg zieht sich schliesslich der mehrfach vorausgesagte Fachkräftemangel im technischen Bereich. Während des pandemiebedingten Unterbruchs in der Event-Branche sind viele Fachkräfte abgewandert und weniger Lernende haben sich für die Ausbildung zur Veranstaltungsfachperson interessiert.
- Es ist unklar, ob Veranstaltende/Kulturunternehmen zukünftige pandemiebedingte Ausfälle überhaupt noch werden versichern können, oder ob die Versicherungsanstalten dieses Risiko ausnehmen werden. Dies wäre für Kulturproduktionen eine Katastrophe: Muss beispielsweise ein Filmdreh oder ein Musical wegen Grippeerkrankung der Hauptdarstellerin abgesagt werden, dann führt das zu enorm hohen Ausfällen. Es ist unabdingbar, dass solche Ausfallrisiken über die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind.
Was im Hinblick auf den Herbst notwendig ist
Noch ist es zu früh, den genauen Umfang des weiterhin bestehenden Entschädigungs- und Unterstützungsbedarfs aufzuzeigen. Nach dem Sommer wird wohl eine erste Einschätzung, wie sich der aktuell geplante Wegfall verschiedener Covid-Massnahmen per Ende Juni auswirken wird, möglich sein.
Es wird sich etwa zeigen, wie sich die Gesuchslage bei der Covid-Nothilfe von Suisseculture Sociale entwickelt. Mit Blick auf den erfahrungsgemäss epidemiologisch deutlich anspruchsvolleren Herbst/Winter hingegen dürfte aber bereits jetzt klar sein, dass die Kulturbranche frühestens im
Sommer 2023 in der Normalität angelangt sein wird. Bis dahin ist es unabdingbar, die bewährten Instrumente bei Bedarf unbürokratisch und rasch zu reaktivieren, um unverschuldet ums wirtschaftliche Überleben kämpfende Kulturschaffende und -unternehmen zu unterstützen. Bis anhin ist es
erfreulicherweise gelungen, die Kultur in der Schweiz trotz anhaltender Schwierigkeiten weitestgehend zu erhalten – und genau dies muss unbedingt auch weiterhin das Ziel bleiben.
Fazit: Die Kultur befindet sich nach wie vor noch nicht im Normalbetrieb.