Erläuterungen zu den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen im Bereich Kultur
24.03.2020
Es werden derzeit sehr viele Fragen an uns getragen betreffend der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen. Im Sinne einer Klärung der wichtigsten Fragen versuchen wir hier eine kleine Zusammenstellung:
Die Massnahmen des Bundesrates in der COVID-Verordnung Kultur sind auf zwei Ebenen angesiedelt. Dazu kommen die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen, welche über die Erwerbsausfallentschädigung EO abgewickelt werden sollen.
Für alle Massnahmen gilt, dass Beträge, welche an einem Ort ausbezahlt wurden zu einem entsprechenden Abzug an der anderen Stelle laufen. Suisseculture klärt derzeit noch ab, wie der konkrete Ablauf ausgestaltet werden soll.
Wichtig: Bei allen Massnahmen, bei denen die Kantone zuständig sind (Soforthilfe für Unternehmen und Ausfallsentschädigungen), ist es vom individuellen Kanton abhängig, ob diese Massnahmen zur Verfügung stehen. Bitte meldet euch bei Suisseculture, wenn ihr von Kantonen erfahrt, welche diese Massnahmen NICHT anbieten.