1 Der Bund beteiligt sich aktiv an der europäischen Integration. 2 Er schliesst zu diesem Zweck völkerrechtliche Verträge mit der Europäischen Union ab, welche eine gesicherte und entwicklungsfähige Teilhabe an den Freiheiten des Europäischen Binnenmarktes und an weiteren Bereichen der europäischen Zusammenarbeit ermöglichen, insbesondere an Kultur, Bildung, Forschung, und am Schutz des Klimas. 3 Bund und Kantone stellen im Rahmen der geltenden Verträge den Schutz der demokratischen und föderalen Grundwerte, der natürlichen Lebensgrundlagen sowie des sozialen Ausgleichs im Gemeinwesen und auf dem Arbeitsmarkt sicher. |
Für eine starke Schweiz in Europa
Suisseculture ist der Europaallianz sehr früh beigetreten und hat die Idee der Europainitiative von Anfang an unterstützt, am Initiativtext mitgearbeitet und bei den Vorbereitungen unterstützt. Am 2. April 2024 stellte die Europaallianz die Europainitiative auf dem Berner Bundesplatz vor und begann offiziell die Unterschriftensammlung.
Wir leben in Zeiten von Multikrisen, Kriegen und Unsicherheit. In dieser Welt ist das europäische Friedens- und Freiheitsprojekt wichtiger denn je. Auch für die Schweiz. Wir stehen an einem Scheideweg: Setzen wir auf Alleingang oder Zusammenarbeit? Schotten wir uns ab oder sind wir ein aktiver Teil Europas? Wir sagen klar: Wir wollen eine starke Schweiz in Europa.
In Kürze: Mit der Europa-Initiative ...
???? schreiben wir die Grundlagen für eine gesicherte Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in unsere Verfassung. Der Grundsatzentscheid für eine starke Schweiz in Europa.
✌️ sichern wir langfristig unsere europäischen Freiheiten wie die Personenfreizügigkeit und den Marktzugang und stärken die Zusammenarbeit in Bereichen wie Klima, Bildung, Forschung und Kultur.
???? geben wir dem Bundesrat Rückenwind für die laufenden Verhandlungen mit der EU. Statt das Feld den Abschottern zu überlassen, sind wir die Stimme für eine starke Schweiz in Europa.
1 Der Bundesrat schliesst spätestens nach der Annahme von Artikel 54a durch Volk und Stände ohne Verzögerung die notwendigen Verträge mit der Europäischen Union ab. Er legt innert 12 Monaten nach Abschluss der Verhandlungen die Verträge der Bundesversammlung zur Genehmigung vor. Zeitgleich schlägt der Bundesrat die zur Umsetzung von Artikel 54a Absatz 3 erforderlichen Massnahmen vor. Diese stellen insbesondere sicher, dass der europäische Grundsatz gleicher Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der Schweiz wirksam und dauerhaft umgesetzt wird. |
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